09. September 2016

VERSICHERUNG – Der Tipp

KOLUMNE von Mag. Oliver Bauer

Deckungslücke für E-Bike-Fahrer


Die Nutzung von elektrisch angetriebenen Fahrrädern wird immer beliebter! Wie jeder andere Verkehrsteilnehmer,  sind auch Fahrer von E-Bikes nicht vor Unfällen gefeit. Verschuldet man selbst einen Unfall und ist mit einem Strafverfahren konfrontiert, oder man wird selber durch Fremdverschulden bei einem Unfall  verletzt, kann es bei der Rechtschutzversicherung zu Deckungslücken kommen.  Im Rahmen des Bausteins Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz im Privatbereich gibt es diesbezüglich nämlich keinen Versicherungsschutz, denn dort sind Versicherungsfälle im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen grundsätzlich ausgeschlossen. Ebenso besteht keine Deckung wenn man nur einen Rechtschutz für EIN Kraftfahrzeug abgeschlossen hat. Was so gut wie bei jedem der Fall ist, der auch nur EIN Kfz angemeldet hat.
Versicherungsschutz für nicht zulassungspflichtige Motorfahrzeuge, wie z.B. Elektro-Bikes, gibt es nur im Rahmen der „Rechtschutzdeckung  für ALLE Kfz", da in dieser Variante alle Motorfahrzeuge zu Lande versichert sind, unabhängig ob zulassungspflichtig oder nicht bzw. unabhängig ob mit oder ohne Kennzeichen.
Daher sollten Besitzer eines E-Bikes unbedingt überprüfen, welche Rechtschutzvariante sie im Kfz-Bereich abgeschlossen haben!

 Infos: Mag. Oliver Bauer - Ihr Partner der unabhängigen
Versicherungskanzlei RENHARDT, 4710 Grieskirchen, Stadtplatz 25,  Tel.  07248/654 54,  e-mail: [email protected], www.renhardt.at