30. März 2016

VERSICHERUNG – Der Tipp

von Mag. Oliver Bauer

Haupwasserhahn: 72-Stunden-Klausel!


Endlich, ab in den Urlaub! Es wurde an alles gedacht: Reisedokumente, Kreditkarte, Medikamente und auch eine Reiseversicherung für die ganze Familie wurde abgeschlossen. Der 14-tägigen Entspannung für Familie X steht also nichts mehr im Weg.

Der Urlaub verläuft traumhaft, bis ein Anruf aus der Heimat kommt: „Das Wasser steht im Haus“. Unglücklicherweise ist in der Nacht an einer Badarmatur ein Ventil gebrochen. Der Schaden an Möbeln, Mauern, Böden inklusive Trocknungsarbeiten wird sich auf 40.000.- Euro belaufen.

Die Urlaubsfreuden sind zunächst einmal verflogen, aber das dicke Ende steht leider noch aus. Familie X ist nämlich davon ausgegangen, dass die Eigenheimversicherung den entstandenen Schaden übernehmen wird. Leider ein Irrtum! Familie X hatte nämlich den Hauptwasserhahn vor der Abreise nicht abgedreht und das Haus für längere Zeit unbewohnt zurückgelassen. Somit wurde der Pflicht , den Hauptwasserhahn bei mehr als 72 Stunden Abwesenheit abzudrehen, nicht nachgekommen. Die Versicherung kann durch diese sogenannte Obliegenheitsverletzung mit Recht die Schadenszahlung verweigern.

Drehen Sie vor einem mehrtätigen Urlaub also immer den Hauptwasserhahn ab. Es kostet Sie nur eine Minute Ihrer Zeit, andernfalls aber womöglich ein kleines Vermögen.

Infos: Mag. Oliver Bauer - Ihr Partner der unabhängigen Versicherungskanzlei RENHARDT, 4710 Grieskirchen, Stadtplatz 25, Tel. 07248/654 54, e-mail: [email protected], www.renhardt.at