09. September 2016

VERSICHERUNG – Der Tipp

KOLUMNE von Mag. Oliver Bauer

Lebensversicherung abschreiben ?


Freiwillige Pensionsversicherungen (auch Er- und Ablebenspolizzen) konnten bisher unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Er- und Ablebensversicherungen, die nach dem 1. Jänner 2016 neu abgeschlossen werden, sind nicht mehr absetzbar. Auch bereits bestehende Verträge können nur noch die nächsten 5 Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Doch auch hier sollten Sie prüfen, ob ein steuerliches Absetzen überhaupt sinnvoll ist!

Nur bei vor 1. 6. 1996 abgeschlossenen Kapitalversicherungen ist es nämlich möglich, diese auch im Falle einer einmaligen Kapitalauszahlung steuerlich geltend zu machen! Später abgeschlossene Verträge dürfen nur dann steuerlich abgesetzt werden, wenn vertraglich eine lebenslange Rente vorgesehen ist. Entschließt man sich also am Ende der Laufzeit für eine einmalige Kapitalauszahlung, erfolgt eine Nachversteuerung der steuerwirksam gewordenen Beträge mit dem zum Auszahlungszeitpunkt gültigen Grenzsteuersatz. Überlegen Sie sich also gut, ob Sie eine Lebens- oder Pensionsversicherung steuerlich deklarieren wollen oder das angesparte Kapital als Einmalauszahlung wünschen. Wenn Sie die Pensionsversicherung als lebenslange Rente planen und ansonsten keine ausreichenden Sonderausgaben vorhanden sind, ist ein Absetzen solcher Versicherungen als Sonderausgaben sicherlich sinnvoll.

 Infos: Mag. Oliver Bauer - Ihr Partner der unabhängigen Versicherungskanzlei RENHARDT, 4710 Grieskirchen, Zauneggerstr. 11, Tel. 07248/654 54, e-mail: [email protected], www.renhardt.at