07. November 2015

VERSICHERUNG – Der Tipp

KOLUMNE von Mag. Oliver Bauer

Grüne Karte nicht vergessen


Viele fahren auch diesen Sommer wieder mit dem eigenen Åuto in den Urlaub. Dabei sollte immer die Grüne Karte mit im Gepäck sein, auch wenn sie nicht in allen Ländern ein Muss ist. Diese Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr ist ein anerkannter Nachweis für eine aufrechte Kfz-Haftpftlichtversicherung. Sie enthält die wichtigsten Daten des KFZ und des Halters. Ohne die Grüne Karte müssten Sie jedes Mal, wenn Sie mit dem Auto ins Ausland fahren, eine dem Recht des Ziellandes entsprechende Kfz-Versicherungsdeckung kaufen.

Bei einem Verkehrsunfall im Ausland können Sie sich zumindest die anfallende Bürokratie durch das Mitführen der Karte ersparen. Denn dann tauschen Sie einfach das Doppel mit Ihrem Unfallgegner aus. Führen Sie am besten auch immer einen internationalen Unfallbericht, Notizblock mit Stift und Fotoapparat im Auto mit, um den Schaden bestmöglich zu dokumentieren.

In EU-Staaten (plus Island und Schweiz) muss man die Grüne Karte nicht verpflichtend dabei haben. Hier sollte das EU-Kennzeichen als Nachweis für eine gültige Haftpflichtversicherung ausreichen. In den meisten süd- und osteuropäischen Ländern ist die Grüne Karte Pflicht, im Kosovo ist sie nicht gültig. Hier müssen Sie eine „Grenzversicherung” abschließen.

Infos: Mag. Oliver Bauer - Ihr Partner der unabhängigen Versicherungskanzlei RENHARDT, 4710 Grieskirchen, Zauneggerstr. 11, Tel.  07248/654 54,  e-mail: [email protected], www.renhardt.at